Kampfrichter in der Leichtathletik
Wozu braucht man überhaupt Kampfrichter?
Ohne Kampfrichter kann eine Leichtathletik-Veranstaltung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Kampfrichter messen Weiten und werten Ergebnisse aus. Sie sind unparteiisch und werden ehrenamtlich tätig.
Wie kann man Kampfrichter werden?
Um als Kampfrichter auf dem Platz stehen zu dürfen und können, bedarf es einer Ausbildung, die sich über zwei Tage (jeweils acht Stunden) erstreckt. Diese ist die sogenannte Kampfrichter-Grundausbildung.
Voraussetzung für eine Kampfrichter-Ausbildung:
- 16 Jahre alt
- Mitglied in einem Verein
- Freude an der Leichtathletik und zudem Engagement, sich über einen ganzen Tag an der Veranstaltung zu beteiligen
- Teamfähigkeit
Nach der Kampfrichter-Grundausbildung bekommen die neu ausgebildeten Kampfrichter vom Kreiskampfrichterwart einen vorläufigen Ausweis, in dem mindestens drei Einsätze in der Saison nachzuweisen sind. Nach diesen drei Einsätzen erhält der Kampfrichter dann sein Kampfrichterbuch, der auch gleichzeitig als Kampfrichterausweis dient.
Zudem werden den neuen Kampfrichtern jeweils ein Namensschild (DLV-Kampfrichter) und eine "Uniform" ausgegeben.
Anhand dieser Kampfrichterkleidung sind alle Kampfrichter sofort zu erkennen. Es handelt sich hierbei um ein weißes Poloshirt mit dem blauen Aufdruck "Kampfrichter" und ein blaues Sweat-Shirt, die bei den Einsätzen zu tragen sind. Als Hose dient eine dunkelblaue Jeans.
Wie kann man sich weiterbilden?
Nach der Kampfrichter-Grundausbildung und einigen Jahren Einsatztätigkeit auf dem Platz kann sich der Kampfrichter weiterbilden. Dafür sind verschiedene Ausbildungen vom Hessischen Leichtathletik-Verband vorgesehen. Es handelt sich hierbei um den Kampfrichter-Obmann (Obmann-Ausbildung) und dann weiterführend den Schiedsrichter (Schiedsrichter-Ausbildung).
Um auch immer auf dem neuesten Stand zu bleiben, werden vom HLV und von den Kreisen Kampfrichter-Fortbildungen angeboten. Diese sind innerhalb zwei Jahren Pflicht für jeden Kampfrichter. Hier werden aktuelle Themen und auch Neuerungen behandelt, die z.B. vom Bundesausschuss Wettkampforganisation kommen oder auch Änderungen in den Internationalen Wettkampfregeln (IWR). Es wird immer dafür gesorgt, daß die Kampfrichter mit dem aktuellen Wissen und Stand der Regeln ausgestattet sind.
Es gibt zudem noch viele Gebiete, auf die man sich spezialisieren kann, so z.B. als Starter, Kampfrichter in der elektronischen Zeitnahme oder im Wettkampfbüro, Geräteprüfer u.v.m. Das sind dann Zusatzausbildungen zur Kampfrichter-Grundausbildung, die vom Hessischen Leichtathletik-Verband angeboten werden.
An wen wendet man sich, wenn man Kampfrichter werden will?
Bei Interesse am Kampfrichtern melden Sie sich bitte beim Kampfrichterwart des Leichtathletik-Kreises Gelnhausen-Schlüchtern, Herrn Willy Imhof, E-Mail willy.imhof(@)hlv.de oder beim Hessischen Leichtathletik-Verband unter www.hlv.de.
Hier finden Sie unter der Rubrik Kampfrichter weiteres Wissenswertes über das Kampfrichterwesen.