Weitere Öffnungen für den Breitensport beschlossen, HLV-Handlungsempfehlungen aktualisiert

  14.05.2021    HLV Kreis Frankfurt
Der HLV hat sich, wie auch zahlreiche andere Sportverbände, für eine verbesserte Situation seiner 100.000 Sportlerinnen und Sportler stark gemacht. Mit Erfolg: Die Hessische Landesregierung hat am vergangenen Mittwoch neue Regelungen in einem Stufenplan beschlossen. Gekoppelt werden die schrittweisen Lockerungen an Inzidenzwerte. Auch weitere Öffnungen für den Sportbetrieb werden in Aussicht gestellt.

Angesichts der sinkenden Infektionszahlen hat das Kabinett der Hessischen Landesregierung am vergangenen Mittwoch über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten und neue Regelungen in einem Stufenplan festgelegt. Diese werden schrittweise gelten, sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 sinkt und die Maßnahmen der Bundesnotbremse dort nicht mehr greifen.

Wie der Regierungschef [Volker Bouffier] erklärte, sollen die neuen Maßnahmen in einer ersten Stufe in den Landkreisen oder kreisfreien Städten greifen, die an oder ab dem 17. Mai nicht mehr unter die Beschränkungen der Bundesnotbremse fallen. Eine zweite Stufe sieht weitere Lockerungen vor, falls die Inzidenz nach der Stufe 1 weitere 14 aufeinanderfolgende Tage unter 100 oder sobald sie fünf aufeinanderfolgende Tage lang unter 50 liegt.

„Auch für den Freizeit- und Amateursport bietet der Stufenplan eine gute Perspektive, von der gerade Kinder und Jugendliche und insbesondere auch die vielen Vereine profitieren. Diese können ihre wichtige Arbeit fortführen“, betonte Bouffier abschließend.

Der HLV hat seine Handlungsempfehlungen aktualisiert. In der nächsten Woche werden wir ein angepasstes Wettkampfkonzept und eine Musterausschreibung für Wettkämpfe online stellen.

Ausgesuchte Stufen im Überblick:

Kontaktregelungen

  • Stufe 1: Zwei Haushalte (plus Geimpfte/Genesene)
  • Stufe 2: Zwei Haushalte oder 10 Personen (Geimpfte/Genesene/Kinder U14 zählen nicht mit)

Sport

  • Stufe 1: Entsprechend Kontaktregeln möglich. Fitnessstudios (mit Kontaktdatenerfassung, aktuellem Test und Terminvereinbarung), Schwimmbäder geschlossen.
  • Gruppensport für Kinder (bis einschließlich 14): wie bisher möglich
  • Stufe 2: Mannschaftssport – mit Hygieneauflagen – möglich. Aktueller Test empfohlen. Schwimmbäder geöffnet.

Hier eine Übersicht „Was gilt wann?

Quelle: Homepage der Hessischen Landesregierung

Bleibt gesund!